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Tiergefahren

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

 

Hundesteueranmeldung für noch nicht gemeldete Hunde.

 

Anlage I zur Hundesteueranameldung: (für bereits angemeldete Hunde)

Formular:

 

Auf folgender Seite des Thüringer Innenministeriums sind alle wichtigen Informationen zu finden.

http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/

 

Anhaltspunkte:

-ALLE Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden (auch bereits angemeldete Hunde)

-die Halter eines Hundes müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen

 

Welche Voraussetzungen muss ich künftig erfüllen, wenn ich die Haltung eines gefährlichen Tieres genehmigen lassen will?

-Nachweis der erforderlichen Sachkunde,

-Zuverlässigkeit,

-Vollendung des 18. Lebensjahres,

-Abschluss einer Haftpflichtversicherung,

-Nachweis, dass die Anschaffung des Hundes aus wissenschaftlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist,

-Nachweis bei Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, dass der wissenschaftliche oder berufliche Bedarf nicht durch Hunde anderer Rassen angemessen befriedigt werden kann,

-Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.

Für die Halter sonstiger gefährliche Tiere (Bsp.: Giftschlangen) gelten folgende weitere Anforderungen:

-Nachweis des Bereithaltens geeigneter Gegenmittel und entsprechender Behandlungsempfehlungen,

-Nachweis, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung des Tieres besteht.

 
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