| Tiergefahren |
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Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Hundesteueranmeldung für noch nicht gemeldete Hunde.
Anlage I zur Hundesteueranameldung: (für bereits angemeldete Hunde)
Auf folgender Seite des Thüringer Innenministeriums sind alle wichtigen Informationen zu finden. http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/
Anhaltspunkte: -ALLE Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden (auch bereits angemeldete Hunde) -die Halter eines Hundes müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen
Welche Voraussetzungen muss ich künftig erfüllen, wenn ich die Haltung eines gefährlichen Tieres genehmigen lassen will? -Nachweis der erforderlichen Sachkunde, -Zuverlässigkeit, -Vollendung des 18. Lebensjahres, -Abschluss einer Haftpflichtversicherung, -Nachweis, dass die Anschaffung des Hundes aus wissenschaftlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist, -Nachweis bei Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, dass der wissenschaftliche oder berufliche Bedarf nicht durch Hunde anderer Rassen angemessen befriedigt werden kann, -Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip. Für die Halter sonstiger gefährliche Tiere (Bsp.: Giftschlangen) gelten folgende weitere Anforderungen: -Nachweis des Bereithaltens geeigneter Gegenmittel und entsprechender Behandlungsempfehlungen, -Nachweis, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung des Tieres besteht. |
Gemeinde Unstruttal
Tiergefahren
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